Um die regionale Verarbeitung und Vermarktung produzierter landwirtschaftlicher Erzeugnisse und/oder daraus verarbeiteter Produkte zu unterstützen, wird es in Niedersachsen künftig das Programm zur Förderung von regionalen Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen geben. Hierzu wird in Niedersachsen in diesem Sommer eine neue Richtlinie zur „Förderung von Investitionen in regionale Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen sowie mobiler Schlachtanlagen und mobiler Molkereien“veröffentlicht.
Niedersachsen: Förderung regionaler Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen
Dem aktuellen und noch nicht veröffentlichten Richtlinienentwurf ist zu entnehmen, dass Ausgaben für mobile Schlachtereien und mobile Molkereien, einschließlich damit verbundener Kühleinrichtungen und Einrichtungen für die Weiterverarbeitung der mobil erfassten Erzeugnisse gefördert werden. Gegenstand der Förderung sind zudem Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen ökologisch und konventionell produzierter landwirtschaftlicher Erzeugnisse und/oder daraus verarbeiteter Produkte.
Nicht förderfähig sind unter anderem Investitionen in Gebäude, Container und Fahrzeuge sowie Anhänger- wobei der Förderausschluss sich nicht auf deren Einrichtungsgegenstände bezieht. Für mobile Molkereien und Schlachtanlagen gelten gesonderte Regelungen.
Einige geplante Eckpunkte zur neuen Fördermaßnahme:
- Die Zuwendungshöhe beträgt maximal 100.000 €.
- Der Mindestförderbetrag muss 5.000 € überschreiten.
- Der Fördersatz beträgt 40 %.
- Potenzielle Antragsteller sind landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Sitz und Unternehmensstandort in Niedersachsen. Sie müssen Kleinst- oder Kleinunternehmen gemäß der einschlägigen EU-Definition sein.
Weitere Fördervoraussetzungen sind unter anderem, dass die Wirtschaftlichkeit der Investition nachgewiesen wird und dass mindestens 50 % der Waren regional bezogen werden. (Die Regelung zum Warenbezug gilt nicht bei Investitionen in mobile / teilmobile Molkereien und Schlachtanlagen.)
Die Antragsauswahl erfolgt im Rahmen eines Rankingverfahrens, wobei die Anträge anhand der nachstehend aufgeführten Kriterien mit festgelegten Punkten bewertet werden:
- Unternehmensgröße
- Investition in mobile/ teilmobile Molkerei oder Schlachterei
- Antragsteller ist ein landwirtschaftlicher Betrieb oder ein dem Betrieb familiär zugehöriger Gewerbetreibender
- Investition in die Verarbeitung oder Vermarktung ökologischer Lebensmittel
- regionaler Warenbezug
Die erste Antragsstellung ist im Sommer 2022 geplant.
Mehr Informationen bei
Dr. Juhl Jörgensen, Förderung der Ernährungswirtschaft, Verarbeitung und Vermarktung, regionale Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen, Tel. (0511) 3665-1191, E-Mail: juhl.joergensen@lwk-niedersachsen.de und
Louisa Eggerking, Förderung der Ernährungswirtschaft, Verarbeitung und Vermarktung, regionale Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen, (0511 3665-1215), E.Mail: louisa.eggerking@lwk-niedersachsen.de
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