Niederlande: Mischfutterwerke fordern Entschädigung für Auswirkungen der Aufkaufregelung

06 Oktober 2023
Niederlande
Gerechtigkeit

Die niederländischen Futtermittelhersteller Fransen Gerrits und P. Bos Veevoeders prozessieren gegen die Haager Regierung. Mit ihrer Klage fordern die beiden Unternehmen einen Ausgleich für ihre wirtschaftlichen Einbußen, die sich aus Regierungsprogrammen zum Abbau des nationalen Viehbestandes ergeben. Nach Ansicht der Regierung handelt es sich dabei um ein unternehmerisches Risiko.

„Alle (Sanierungs-/Aufkauf-)Maßnahmen, die die Regierung auf den Tierhaltungssektor ausdehnt, haben auch deutliche Auswirkungen auf andere Parteien der Kette. Diese Parteien werden dafür nicht entschädigt. Bei den Mischfutterherstellern merken wir das zuerst. Aber irgendwann werden auch Tierärzte und Stallbauer merken, dass sich dies in ihrem Umsatz niederschlägt." So erklärt Huub Fransen, Geschäftsführer von Fransen Gerrits, den Hintergrund des Gerichtsverfahrens, das sein Unternehmen zusammen mit P. Bos Veevoeders derzeit gegen den Staat führt. Die Anhörung fand am vergangenen Dienstag statt.

Unternehmerisches Risiko

Die Frage, die das Gericht zu beantworten hat, ist, ob hier ein 'unternehmerisches Risiko' vorliegt. Huub Fransen: "Da die Rinderhalter, die an der Aufkaufregelung teilnehmen, von der Regierung finanziell entschädigt werden, besteht unserer Meinung nach kein unternehmerisches Risiko. Jedes Tier, das aufgrund dieser staatlichen Maßnahme weniger gehalten wird, spüren die Mischfutterhersteller im Absatz ihrer Produkte. Einfach ausgedrückt: der Umsatz sinkt."

Die Umsatzeinbußen der Futtermittelunternehmen entsprechen in etwa dem Prozentsatz der Tiere, die verschwinden. "In der Schweinehaltung wurden kürzlich 7 Prozent der Schweine saniert, bei uns führte das zu einem Umsatzverlust von 9 Prozent", erklärt Fransen. Die tatsächlichen Verluste kann er noch nicht beziffern. "Das werden wir auf jeden Fall tun, wenn ein positives Gerichtsurteil vorliegt", sagt er. Fransen betont, dass es den beiden Unternehmen in erster Linie um das Prinzip geht. "Die Regierung muss mit der Kette vorsichtig umgehen", sagt er. Er sagt, er habe die Gerichtsverhandlung mit einem positiven Gefühl verlassen. "Der Richter hat unsere Positionen klar und deutlich hinterfragt. Dem konnte der Anwalt des Landes wenig entgegensetzen."

Kein Schadensersatz

Der Landesanwalt des Ministeriums für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität argumentiert, dass es keinen Grund für eine Entschädigung der Futtermittelunternehmen gibt: "Ein Nachteilsausgleich kann nur dann ein Thema sein, wenn Unternehmen direkt betroffen sind und durch staatliche Maßnahmen unverhältnismäßig benachteiligt werden. Dies ist in diesem Fall nicht der Fall", erklärte der Landesanwalt am Dienstag vor Gericht. Der Anwalt des Landes betonte, dass es in diesem Fall um eine indirekte Folge des Aufkaufprogramms geht. "Unternehmen können sich auf solche Entwicklungen vorbereiten. Außerdem besteht ein normales unternehmerisches Risiko."

Urteil

Am 15. November wird das Gericht voraussichtlich sein Urteil verkünden. Fällt es zugunsten der beiden Mischfutterhersteller aus, könnte es auch weitreichende Folgen für andere Mitglieder der Kette haben.

Guus Queisen
Bild: PXhere

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