Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft hat ein Merkblatt zum „Umgang mit krankem und verletztem Haus- und Wirtschaftsgeflügel“ herausgegeben, der ein Leitfaden für Geflügelhalter sein soll (DLG-Merkblatt 477). Darin geht es um die Erkennung kranker und verletzter Tiere und um geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Schmerzen und Leiden, einschließlich des Nottötens auf der Basis des geltenden Rechtsrahmens.
Neues DLG-Merkblatt zum Umgang mit krankem und verletztem Geflügel
Die Autoren des DLG-Ausschusses Geflügel gehen auf die Rechtsgrundlagen für den Umgang mit kranken und verletzten Tieren wie auch auf die tierschutzkonforme Betäubung und Tötung ein. Ein weiteres Kapitel dreht sich um die Tierkontrolle mit Tierbeobachtung im Bestand, um schließlich ausführlich auf die notwendigen Maßnahmen einzugehen, wenn kranke oder verletzte Tiere im Bestand gefunden werden. Das Merkblatt gibt Tipps, welche Tiere zur Genesung in einem Separationsabteil untergebracht werden sollten und welche Anforderungen an ein solches Abteil zu stellen sind.
Für die Frage, wann ein Tier notgetötet werden muss, ist eine Entscheidungshilfe formuliert und es sind Hinweise zu den Methoden einer tierschutzgerechten Betäubung und Tötung aufgeführt. Das DLG-Merkblatt 477 beschreibt detailliert, wie bei einer Nottötung vorzugehen ist und bezieht hierbei neben den rechtlichen Grundlagen sowohl die wissenschaftlichen Erkenntnisse als auch praktische Erfahrungen mit ein.
Mit dieser Publikation soll dazu beigetragen werden, kranken Tieren länger anhaltende Schmerzen und Leiden zu ersparen und mögliche Vorbehalte und Unsicherheiten der verantwortlichen Personen beim Thema Nottötung abzubauen.
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