Neue Regeln für nitratbelastete und eutrophierte Gebiete

11 Juli 2022
Politik
Landwirtschaftliche Maschine auf einer Wiese

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag der Novelle der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung) zugestimmt. Geregelt wird damit, dass insbesondere das Nitratmessnetz in den nächsten Jahren verdichtet wird. Problemstellen können so besser erkannt werden. Ab 2028 gelten dann einheitliche Regeln für alle Bundesländer. Mit den Änderungen, die die Europäische Kommission zuvor bestätigt hatte, wird die deutsche Gesetzgebung an geltendes EU-Recht angepasst. 

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA) konkretisiert die Vorgaben zur Gebietsausweisung der 2020 geänderten Düngeverordnung (DüngeVO), die ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Aktionsprogramms zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie ist. 

Die Neufassung sowie die Neuausweisung der belasteten Gebiete nach Anpassung der jeweiligen Landesdüngeverordnungen sind ein entscheidender Schritt, damit die EU-Kommission das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einstellen kann und Strafzahlungen eines Pauschalbetrages von mindestens 11 Millionen Euro und eines Zwangsgeldes von bis zu rund 800.000 Euro täglich vermieden werden.

Forderungen der EU-Kommission an Deutschland

Mit der Novelle der AVV werden die Forderungen der EU-Kommission im Vertragsverletzungsverfahren umgesetzt: 

  • So können bei der Gebietsabgrenzung zukünftig keine landwirtschaftlichen Daten mehr berücksichtigt werden (Streichung der sog. Emissionsmodellierung).
  • Die Bundesländer müssen künftig sicherstellen, dass alle belasteten Messstellen innerhalb der mit Nitrat belasteten bzw. eutrophierten Gebiete liegen. 
  • Zudem muss die Binnendifferenzierung bundeseinheitlich mit geostatistischen Regionalisierungsverfahren erfolgen. Hierfür sind Übergangsfristen vorgesehen, um den Ländern genügend Zeit zur Verdichtung ihrer Messstellennetze zu geben. 
  • Um den Vorsorgegedanken noch stärker zu berücksichtigen, wurde die Berücksichtigung von denitrifizierenden Verhältnissen aufgegriffen.
BMEL, Geflügelnews / Cordula Möbius
Bild: Geflügelnews