MHD für Eier – noch gilt die nationale Verordnung!

05 Januar 2023
Absatz
Eier in der Packstation

Mit der Verordnung EU 2022/2258 vom 9. September 2022 erließ die EU-Kommission spezifische Hygienevorschriften, die unter anderem auch Eier betreffen. So soll das Mindesthaltbarkeitsdatum für Eier auf Empfehlung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf 28 Tage festgesetzt werden, eine Verlängerung darüber hinaus wird jedoch als Risiko eingestuft. Um die Verordnung in Deutschland umsetzen zu können, bedarf es der raschen Anpassung der nationalen Lebensmittelhygieneverordnung.

Bisher galt zur Abgabe von Eiern eine Frist von 21 Tagen. Diese entfällt mit der neuen Regelung. 

Die Änderung der Verordnung EU 2022/2258 und der spezifischen Hygienevorschriften ist sehr zu begrüßen und trägt auch aus Sicht der Kommission dazu bei, dass die Lebensmittelverschwendung bei Eiern erheblich reduziert wird. Doch ein Schritt fehlt noch: die Anpassung der EU-Verordnung an nationales Recht. Denn die nationale Lebensmittelhygieneverordnung in Deutschland schreibt derzeit noch vor, dass Eier nur bis zum 21. Tag verkauft werden dürfen. Noch ist die Umsetzung der EU-Verordnung in nationales Recht nicht erfolgt, weshalb die angepassten EU-Vorgaben national noch nicht angewandt werden können. Da die EU-Regelung bereits seit Oktober gilt, bleibt zu hoffen, dass die nationalen Einschränkungen rasch angepasst werden. Das soll zwar kurzfristig erfolgen, von einer Kennzeichnung der Eier nach der EU-Regelung ist jedoch bis auf weiteres abzuraten.

(CD)
Bild: Cordula Möbius

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