Die Europäische Kommission hat der Bundesregierung erlaubt, an Agrarunternehmen Beihilfen zur Abfederung der Folgen der Ukraine-Krise zu zahlen. Die im Beihilferahmen erteilte Genehmigung umfasst die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse und gilt auch für Unternehmen der Fischerei- und Aquakultur. Die Zuschüsse betragen jeweils 35 000 Euro. Gewerblichen Unternehmen könnten Beihilfen von bis zu 400 000 Euro erhalten.
Die Beihilfen müssten bis zum 31. Dezember 2022 gewährt werden, hieß es seitens der Brüsseler Behörde. Laut einer Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums können die Hilfen in Form von direkten Zuschüssen, Steuervorteilen, Vergünstigungen, aber auch Garantien und Darlehen erfolgen.
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