Keine Ausweitung der Haltungskennzeichnung auf ausländische Produkte

08 Dezember 2022
Politik
Drei Schweine im Stall

Die Bundesregierung lehnt eine Ausdehnung der geplanten verpflichtenden staatlichen Haltungskennzeichnung auf ausländische Produkte ab. In ihrer heute vom Kabinett beschlossenen Gegenäußerung verweist die Regierung auf rechtliche Bedenken, die gegen eine Kennzeichnungspflicht für Waren spreche, die ganz oder auch nur teilweise außerhalb Deutschland hergestellt werden. 

Offen zeigt sich die Regierung dafür, die Kennzeichnung zunächst auf frisches Schweinefleisch und den Abschnitt der Mast sowie die Vermarktung über den Lebensmitteleinzelhandel zu beschränken. Die verpflichtende staatliche Kennzeichnung soll „schrittweise auf Vermarktungswege, Haltungsabschnitte, Produkt- und Tierarten ausgeweitet werden“. Allerdings wird nicht weiter ausgeführt, wann und wie das erfolgen soll.

Die Regierung betont zudem die Notwendigkeit, Anpassungen im Bereich immissionsschutzrechtlicher Regelungen vorzunehmen, um den Um- und Neubau tierwohlgerechter Ställe zu erleichtern. Parallel zum Gesetz sollen demnach „verlässliche und klare Vollzugsregelungen zur TA-Luft“ beschlossen werden. Ziel sei es, die Erleichterung von Emissionsminderungsverpflichtungen für qualitätsgesicherte Haltungsverfahren mit den Kriterien für die Haltungsformen Frischluft, Auslauf/Freiland und Bio in Einklang zu bringen.

Weitergehende Finanzierung im Gespräch

Geteilt wird schließlich die Forderung des Bundesrates nach einem Finanzierungskonzept für den Umbau der Tierhaltung. Nachdem mit der Bereitstellung von 1 Mrd Euro im Bundeshaushalt eine Anschubfinanzierung ermöglicht werde, werde eine Koalitionsarbeitsgruppe über eine weitergehende Finanzierung beraten, heißt es in der Gegenäußerung.

Vorschläge der Borchert-Kommission nicht maßgebend

Nicht einverstanden ist die Regierung mit der Forderung der Länderkammer, dass der Umbau der Tierhaltung auf der Grundlage der Vorschläge der Borchert-Kommission erfolgen müsse. Sie argumentiert, dass sich die Empfehlungen des Kompetenznetzwerks von 2020 an dem damals vorgesehenen Konzept eines freiwilligen Tierwohlkennzeichens sowie den Stufen 2 bis 4 vom Haltungsformkennzeichen des Lebensmitteleinzelhandels orientiert hätten. Der nunmehr geplanten staatlichen Tierhaltungskennzeichnung liege ausdrücklich kein Stufenmodell zugrunde.

Geflügelnews, AgE
Bild: Geflügelnews

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