Die Auszahlung der EU-Zahlungen ist nicht von der Haushaltssperre betroffen, die das Bundesfinanzministerium als Konsequenz aus dem Verfassungsgerichtsurteil der vergangenen Woche den Ressorts auferlegt hat. Das hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir nach der gestrigen Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) klargestellt. Es bleibe dabei, dass die Brüsseler Gelder noch Ende dieses Jahres ausgezahlt werden können, betonte der Grünen-Politiker.
Keine Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Bundes
Özdemir machte zugleich deutlich, dass auch sein Haus Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundesfinanzministeriums ziehen müsse, sämtliche Verpflichtungsermächtigungen in den Einzelhaushalten mit sofortiger Wirkung zu sperren. Man habe den Ländern mitgeteilt, im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) keine Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Bundes mehr einzugehen, sagte der Minister. Im Übrigen würden Auswirkungen der Sperre auf sämtliche Förderprogramme Bundes geprüft. Die Projektträger seien darüber bereits informiert worden.
Vorbelastungen für künftige Haushaltsjahre vermeiden
Finanzstaatssekretär Werner Gatzer hatte den Stopp für die Verpflichtungsermächtigungen mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus der vergangenen Woche begründet. Aus diesem Urteil, demzufolge die Umwidmung von nicht verbrauchten Corona-Mitteln für den Klima- und Transformationsfonds verfassungswidrig ist, ergebe sich für den Bundeshaushalt die Notwendigkeit, die haushaltswirtschaftliche Gesamtlage zu überprüfen, heißt es in einem Schreiben Gatzers an die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in den Ressorts. Ziel des Bundesfinanzministeriums sei es, weitere Vorbelastungen für künftige Haushaltsjahre zu vermeiden. Mit den sogenannten Verpflichtungsermächtigungen gehen die Ressorts für künftigen Jahre Zahlungsverpflichtungen ein.
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