Haftstrafen und 80.000 € Geldstrafe nach Verheimlichung einer tödlichen Salmonellenkontamination

28 Mai 2023
Niederlande
Eierband

Der Eigentümer und der Leiter eines Geflügelzuchtbetriebs aus dem niederländischen Lunteren wurden am vergangenen Donnerstag vom Gericht in Zwolle zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Nach einem Firmengrillfest im Juni 2017 in Deutschland erkrankten acht von elf Mitarbeitern aufgrund einer Salmonellenkontamination. Ein 22-jähriger Mann starb an multiplem Organversagen aufgrund einer schweren Blutvergiftung. Die Ermittlungen ergaben, dass er an einer Infektion durch den Verzehr von mit Salmonellen kontaminierten Eiern starb.

Es stellte sich heraus, dass die Eier in einem Supermarkt in Deutschland gekauft worden waren und aus dem Geflügelbetrieb stammten, der sich vor Gericht verantworten musste. Der Eigentümer und Geschäftsführer der Geflügelfarm bestritt, von der Kontamination gewusst zu haben. Aufgrund verschiedener Umstände, die bei den Ermittlungen zutage traten, stellte die Staatsanwaltschaft jedoch fest, dass er Bescheid wusste.

Positiver Test

Nach Ansicht des Gerichts wussten der Eigentümer und der Betriebsleiter von der Kontaminierung. Im Juli 2016 gab es bereits eine Salmonellenkontamination in der Geflügelfarm und danach wurden keine spezifischen Maßnahmen ergriffen, so das Gericht. Nach Ansicht der Richter war die Salmonellenkontamination noch vorhanden, als die Eier im Mai 2017 an ein deutsches Unternehmen geliefert wurden. Dass ein positiver Test aus dem Sommer 2016 von einer Probe von außerhalb der Ställe stammen könnte, hielt das Gericht für unplausibel. Das Gericht stellte fest, dass mehrere Proben kurz hintereinander entnommen wurden, von denen nur die letzte negativ ausfiel. Das Gericht vermutet, dass dann so lange Proben genommen wurden, bis ein negatives Ergebnis herauskam.

Der Tod des 22-jährigen Mannes war den Angeklagten nicht zur Last gelegt worden. Darauf ging das Gericht in seinem Urteil auch nicht weiter ein. Die verhängte Strafe entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Geflügelunternehmen wurde zu einer Geldstrafe von 80.000 Euro verurteilt, die unter der geforderten Strafe von 140.000 Euro lag. Dabei berücksichtigte das Gericht den erheblichen Zeitraum, der seit der Entdeckung der Kontamination vergangen war.

Tom Schotman
Bild: Ruth van Schriek

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