Das Naturwiederherstellungsgesetz (NRL) hat eine der letzten großen Hürden genommen. Das Europaparlament stellte sich am Dienstag (27.2.) hinter das Ergebnis der Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten. 329 Abgeordnete sprachen sich für das Gesetz aus; dagegen stimmten 275. Insgesamt 24 Europapolitiker enthielten sich. Nun fehlt noch die Zustimmung des Rates. Diese war bislang oftmals als Formalität betrachtet worden, ist aber derzeit - nicht zuletzt aufgrund des Verhaltens der deutschen Regierung - mit mehr Unsicherheiten behaftet.
Das NRL sieht vor, dass in der Europäischen Union bis 2030 in mindestens 20% der gestörten Ökosysteme versucht wird, diese wieder in einen guten Zustand zu versetzen. Bis 2050 sollen in allen geschädigten Biotopen entsprechende Maßnahmen eingeleitet worden sein. Auf Ebene der Mitgliedstaaten soll bis 2030 begonnen werden, zunächst 30% der von den Vorgaben erfassten Habitate von einem schlechten in einen guten Zustand zu überführen. Betroffen sind etwa Wälder, Wiesen, Feuchtgebiete und Flüsse. Priorität sollen zunächst Gebiete im Schutzgebietsnetz Natura 2000 erhalten. Sobald ein Ökosystem einen guten Zustand erreicht hat, gilt ein Verschlechterungsverbot.
Notbremse für Agrarökosysteme
Die Fortschritte in landwirtschaftlichen Ökosystemen werden an drei Indikatoren gemessen, wobei Verbesserungen bei zwei davon ausreichend für den jeweiligen Mitgliedstaat sind. Maßgebliche Parameter sind der Grünland-Schmetterlingsindex, der Anteil von vielfältigen Landschaftselementen sowie der Vorrat an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden. Als Indikator für den Gesamtzustand der Artenvielfalt wird zudem das Vorkommen von üblichen Vogelarten der Agrarlandschaft einbezogen.
Durchsetzen konnte sich das Parlament mit einer „Notbremse“: Unter außergewöhnlichen Umständen können die Vorgaben für Agrarökosysteme ausgesetzt werden, insbesondere wenn die Produktion von Lebensmitteln unter Druck gerät. Von ihren torfreichen Mooren müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 mindestens ein Drittel wieder in einen guten ökologischen Zustand versetzen. Mindestens 25% der betroffenen Gebiete müssen wiedervernässt werden, wobei dies für Landwirte und Landbesitzer nur auf freiwilliger Basis geschehen soll.
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