Die EU-Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie beendet. Die angedrohten Zwangsgelder in Höhe von über 1 Mio. Euro pro Tag sind damit abgewendet.
EU-Nitratrichtlinie: Deutschland entgeht Millionenstrafe
In seiner Begründung teilte die EU-Kommission mit, dass die von Bund und Ländern in Deutschland erlassenen Regeln nun den Vorgaben der Richtlinie entsprechen und der Notwendigkeit gerecht werden, die hohe Nitratbelastung der Gewässer anzugehen.
Die EU-Nitratrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Aktionsprogramme zu erstellen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Verunreinigung des Grundwassers durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu verringern.
Vertragsverletzungsverfahren laufen seit 2018
Bereits 2018 hatte der Gerichtshof der EU in einem ersten Verfahren geurteilt, dass Deutschland gegen die Nitratrichtlinie verstoßen hatte. 2019 leitete die Kommission ein zweites Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtbefolgung des Urteils ein.
Seitdem hat Deutschland sein Aktionsprogramm überarbeitet: Die Düngeverordnung und weitere einschlägige Rechtsvorschriften wurden angepasst, etwa mit längeren Sperrfristen für die Ausbringung, einem Düngeverbot für gefrorenen Boden, und mit strengeren Regeln zur Düngung von geneigten Flächen. Außerdem hätten die deutschen Bundesländer die besonders belasteten Gebiete, in denen für die Landwirte strengere Regeln gelten, neu ausgewiesen.
Özdemir sieht EU-Entscheidung als Etappenziel
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir bezeichnete in einer Stellungnahme die Einstellung des Verfahrens als großen Erfolg, zu dem viele beigetragen haben. Mit der Änderung des Düngegesetzes habe die Bundesregierung jetzt die Basis geschaffen, das Verursacherprinzip bestmöglich zu etablieren. Klar sei, die Einstellung des Verfahrens von Seiten der EU sei ein Etappenziel. Jetzt seien auch die Länder in der Pflicht. „Schließlich sind die Nitratwerte mancherorts immer noch zu hoch,“ sagte er.
Der Deutsche Bauernverband bezeichnete die Entscheidung der EU-Kommission zur Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens als längst überfällig. Er forderte, dass die Regierung nun den aktuellen Entwurf des Düngegesetzes kritisch prüfen und anpassen müsse, vor allem bei der flächendeckenden Einführung der Stoffstrombilanz sowie einzelbetrieblichen Ausnahmen für Landwirte in roten Gebieten.
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