Beim gerade laufenden Treffen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wurde der delegierte Rechtsakt zu Ausnahmemöglichkeiten für ökologische Eiweißfuttermittel aufgrund mangelnder Verfügbarkeit durch die russische Invasion in der Ukraine besprochen. Er enthält die Möglichkeit, dass Mitgliedsstaaten im Rahmen der Katastrophenregelung im ökologischen Landbau konventionelles Eiweiß im Futter von adultem Geflügel und Schweinen genehmigen können, und zwar bis zu einem Anteil von 5 Prozent. Die Regelung gilt rückwirkend zum 24. Februar 2022 und ist auf 12 Monate befristet.
EU-Kommission erlaubt (teilweisen) Einsatz von konventionellem Eiweiß im Ökolandbau
18 Mai 2022
Futter
Von einigen Mitgliedsstaaten wurde auf dem Treffen die Möglichkeit angesprochen, auch andere Futtermittel in den Rechtsakt mit aufzunehmen. Dazu äußerte sich die EU-Kommission zurückhaltend. Sie kündigte aber die Prüfung weiterer Maßnahmen an, sofern ihr bis Ende dieser Woche belastbare Daten zur mangelnden Verfügbarkeit anderer Futtermittel vorliegen, die die Knappheit belegen. Die EU-Kommission plant, den Rechtsakt Anfang Juni 2022 zu veröffentlichen.
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