„Mit dem Entwurf werden wir das Ziel einer gesellschaftlich akzeptierten Tierhaltung nicht erreichen.“ Das sagt Martin Schulz, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerlicher Landwirtschaft (AbL) und er reiht sich damit in die Riege der Kritiker des vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Referentenentwurfs für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ein.
„Der Gesetzentwurf von Cem Özdemir ist unzureichend“
Der Gesetzentwurf sei unzureichend und er biete den Landwirten keine Grundlage, das Tierwohl zu verbessern. So spielten beispielsweise das Kupieren der Schweineschwänze oder Stroh als Einstreu- und Beschäftigungsmaterial keine Rolle. Das bedeute, die Tiere könnten auch in den höheren Stufen der Tierhaltungskennzeichnung auf Vollspaltenböden stehen. Auch die Sauenhaltung sei in dem Gesetzentwurf nicht berücksichtigt. Damit sei fast die Hälfte des Schweinelebens von der Kennzeichnung ausgenommen. Den Verbrauchern werde auf dem Label aber suggeriert, das Tier hätte von der Geburt bis zur Schlachtung in der entsprechenden Haltungsform gelebt.
Pläne der Borchert-Kommission sind zukunfsweisender
Die AbL fordert Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir auf, neben dem Platz noch weitere Tierwohlkriterien aufzunehmen. Die Borchert-Kommission habe dafür eine gute Grundlage erarbeitet und ihre Vorschläge müssten dringend in dem Gesetz aufgegriffen werden.
Ein Dorn im Auge ist der Arbeitsgemeinschaft, dass Betriebe, die nach der EU-Bio-Richtlinie wirtschaften, automatisch in die höchste Stufe der Tierhaltungskennzeichnung eingeordnet werden sollen. Programme wie Neuland oder das Label des Deutschen Tierschutzbundes hätten jedoch zum Teil höhere Tierwohlstandards. „Es ist zu befürchten, dass sie durch die Benachteiligung in der Labeleinstufung über kurz oder lang vom Markt gedrängt werden“, warnte Schulz.
Finanzierung muss geklärt werden
Beklagt wird von der AbL schließlich auch, dass die Finanzierung der höheren Kosten für die tierhaltenden Betriebe absolut unzureichend geklärt sei. Sie fordert daher, die vorhandene 1 Mrd Euro für die Betriebe mittels Verträgen langfristig und verbindlich einzusetzen und damit neben Investitionskosten auch laufende Kosten zu bezahlen.
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