Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat ein Diskussionspapier mit Eckpunkten für eine umfassende Überarbeitung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) vorgelegt. Ziel ist es, den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Einsatz von Antibiotika in landwirtschaftlichen Betrieben besser zu erfassen und dauerhaft zu senken. Im Fokus des BMEL steht besonders der antibiotische Wirkstoff Colistin. Zu Tierarzneimitteln mit dem Wirkstoff Colistin sollen neue Regelungen erlassen werden.
BMEL plant neue Regeln für Tierarzneimittel mit dem Wirkstoff Colistin
01 März 2023
Politik

Aus Sicht des BMEL sollen unter anderem folgende Elemente im Rahmen der Aktualisierung der TÄHAV berücksichtigt werden und als Diskussionsgrundlage dienen:
- Neue Regelungen in Bezug auf die Anwendung von Tierarzneimitteln mit dem Wirkstoff Colistin. Geplant ist ein Umwidmungsverbot für Colistin zur oralen Anwendung bei lebensmittelliefernden Tieren und zusätzlich eine Antibiogrammpflicht für den Fall der Anwendung von Colistin.
- Neue Regelungen bezüglich der Beachtung von wissenschaftlichen Leitlinien bei der metaphylaktischen Anwendung von antibiotisch wirksamen Tierarzneimitteln, also der arzneilichen Behandlung von Tiergruppen, bei denen ein Teil der Tiere, aber noch nicht alle, bereits erkennbar erkrankt sind.
- Die Streichung von hinfälligen Regelungen der TÄHAV, die nunmehr im unmittelbar geltenden EU-Recht geregelt werden, wie z.B. Regelungen zu Arzneifuttermitteln und zur Berechnung der Wartezeit im Fall der Umwidmung von Tierarzneimitteln.
- Die Vereinfachung/Neugestaltung der Regelungen zu den tierärztlichen Nachweisverpflichtungen.
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