Die EU-Kommission hat jetzt einen Entwurf für eine Verordnung zur Ausweitung der Ausnahmeregelung von 5 Prozent nicht ökologischen Eiweißfuttermitteln für ausgewachsenes Geflügel und ausgewachsene Schweine vorgelegt, der rückwirkend ab dem 24. Februar 2022 gilt. Parallel dazu wurde in Deutschland eine Initiative vorbereitet, deren Ziel ebenfalls der mögliche Einsatz von 5 Prozent konventionellem Eiweiß auch für ausgewachsene Schweine und für Geflügel ist. Federführend hierbei waren die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Alle anderen Bundesländer - mit Ausnahme von Brandenburg – stimmten der Initiative zu. Die Umsetzung erfolgt ab 11. April 2022.
Tierschutz hat im ökologischen Landbau einen hohen Stellenwert. Nach Einschätzung des Thünen-Instituts wirkt sich eine Protein-Mangelernährung bei Geflügel und Schweinen in ökologischer Haltung negativ auf das Wohl der Tiere aus. Sie führt zu Störungen in der Entwicklung der Tiere und fördert das Auftreten von Verhaltensanomalien wie Federpicken und Kannibalismus. In der Biogeflügel- und Bioschweinefütterung wird deshalb die Beimischung von bis zu 5 Prozent nicht ökologischen bzw. nicht biologischen Eiweißfuttermitteln landwirtschaftlichen Ursprungs (bezogen auf die Futtermitteltrockenmasse) auch für adulte Tiere toleriert. Diese Regelung gilt, bis sich die Versorgungslage grundlegend verbessert hat, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2022 und vorbehaltlich weiterer Regelungen durch den Bund oder die EU-Kommission.
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