Betrug bei süddeutschen Schlachtereien?

05 Dezember 2022
Deutschland
Geflügelschlachterei

Rund 150 Einsatzkräfte der Polizei, mehrere Vertreter der Staatsanwaltschaft Landshut, des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie Beamte der Steuerfahndung haben unter Einsatzleitung der Kriminalpolizeiinspektion Passau zahlreiche Büro- und Geschäftsräume von zwei Geflügelschlachtbetrieben mit Sitz im Landkreis Rottal-Inn und in Baden-Württemberg sowie die Wohnungen mehrerer Tatverdächtiger durchsucht.

Zeitgleich fanden in ganz Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen Durchsuchungen in Geschäftsräumen von anderweitig beteiligten Unternehmen statt, die mutmaßlich in geschäftlicher Beziehung zu den Geflügelschlachtbetrieben stehen. Insgesamt wurden 24 Objekte durchsucht.

Verdacht auf gewerbsmäßigen Betrug

Aufgrund einer Anzeige, die Mitte des Jahres 2022 bei der Staatsanwaltschaft Landshut anonym eingegangen war, sowie der bislang durchgeführten Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Passau und der Staatsanwaltschaft Landshut besteht gegen die Unternehmensverantwortlichen im Alter zwischen 29 und 58 Jahren der Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs und von Verstößen gegen das Lebensmittelrecht. 

Drei Männer und zwei Frauen sollen seit Anfang 2018 konventionelles Hähnchenfleisch und Hähnchen insbesondere zu so genannter „Geprüfte Qualität Bayern-, Bio-, und Naturland-Ware“ mit entsprechenden Gütesiegeln umdeklariert und damit beim Weiterverkauf deutlich höhere Preise erzielt haben. Weiter besteht der Verdacht, dass aufgetaute Hähnchen fälschlicherweise als Frischware etikettiert veräußert worden sein sollen.

Bundesweit Daten sichergestellt

Im Zuge der Durchsuchungsmaßnamen stellten die Ermittler bundesweit eine Vielzahl an elektronischen Daten sowie zahlreiche schriftliche Beweismittel sicher, die nun von der Ermittlungsgruppe „Gütesiegel“ bei der Kriminalpolizeiinspektion Passau ausgewertet werden. Der Tatverdacht des gewerbsmäßigen Betruges und der Verstöße gegen das Lebensmittelrecht wird insbesondere durch die Auswertung der umfangreichen Buchhaltung und Lieferscheine überprüft.

Schlachtereien beziehen Stellung

Die beschuldigten Geflügelschlachtbetriebe Geflügelschlachterei Gross GmbH und Oberschwäbische Geflügel GmbH weisen die verlautbarten Vorwürfe zurück und veröffentlichten inzwischen eine Stellungnahme zu den Vorfällen. Darin heißt es: „Wir haben in unserer gesamten Firmengeschichte, weder in etwaigen Hygienefragen noch in Zertifizierungsfragen, uns je etwas zuschulden kommen oder vorzuwerfen lassen. Wir haben immer erstklassige Ware in den Verkehr gebracht. Und dabei haben wir stets alle Kennzeichnungsvorgaben eingehalten. Durch unsere Zertifizierungen (u.a. Biokreis, Naturland, Bioland, Grüner Punkt, Geprüfte Qualität Bayern, IFS Zertifikat, QS Schlachtung & Zerlegung, QS Tiertransport usw.) unterliegen wir dauerhaft unabhängigen Auditierungsprozessen. Jeden Monat finden unangekündigte Kontrollen in unseren Geflügelschlachtbetrieben statt. Gerade die Fragestellungen, die jetzt auch die Staatsanwaltschaft untersucht, werden in diesem System dauerhaft überprüft, kontrolliert und sichergestellt. Es gab zu keinem Zeitpunkt Auffälligkeiten oder relevante Beanstandungen.“

 

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Bild: Geflügelnews

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