Agrarinvestitionsförderung: Viehbesatz maximal 2 Großvieheinheiten

04 Februar 2023
Politik
Ein Landwirtschaftsbild

Die Flächenbindung der Tierhaltung ist künftig Voraussetzung für die Agrarinvestitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Das geht aus dem GAK-Rahmenplan 2023 bis 2026 hervor, den der zuständige Planungsausschuss (PLANAK) jetzt im Umlaufverfahren beschlossen hat. Danach darf der Viehbesatz der förderfähigen landwirtschaftlichen Unternehmen grundsätzlich 2,0 GVE pro Hektar selbst bewirtschafteter landwirtschaftlicher Nutzfläche nicht überschreiten. Betrieben ohne ausreichende selbst bewirtschaftete Flächen werden allerdings unter bestimmten Voraussetzungen überbetriebliche Ausgleichsmöglichkeiten eingeräumt.

Neu eingeführt wird die Maßnahme „Investitionsförderung zur Einrichtung von Agroforstsystemen“. Die Fördermöglichkeiten zum Schutz vor Schäden durch den Wolf werden bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist Anlass für Änderungen im Förderbereich „Markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung“. Bei einer Reihe von Maßnahmen wird die Höhe der Fördersätze angepasst, um ein Zusammenspiel mit den Öko-Regelungen der Ersten Säule zu gewährleisten. Neu eingeführt wird die Unterstützung des Anbaus mehrjähriger Wildpflanzenmischungen. Damit kann die Anlage und Pflege von mehrjährigen artenreichen Wildpflanzenflächen auf Ackerland gefördert werden.

Im Förderbereich „Integrierte ländliche Entwicklung“ wird bei mehreren Maßnahmen die Anpassung an den Klimawandel als Zuwendungszweck oder -voraussetzung aufgenommen. In der Fördermaßnahme „Beratung“ wird für landwirtschaftliche Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels förderfähig. Unter „Wasserwirtschaftliche Maßnahmen“ wird die Förderung von überbetrieblichen Bewässerungsmaßnahmen verlängert. Fortgesetzt wird auch die Förderung von Regionalbudgets, und zwar bis Ende 2025. 

AgE
Bild: Pixabay

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