Die Abgabe von Eiern an die Verbraucher soll in Zukunft länger als 21 Tage möglich sein, und zwar bis zum 28. Tag nach dem Legen. Mit Wirkung zum 8. Dezember 2022 tritt eine entsprechende Änderung in der EU-Verordnung in Kraft, die unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gilt.
Abgabe von Hühnereiern an Verbraucher jetzt bis zum 28. Tag nach dem Legen erlaubt
Nach der bisherigen Lebensmittelhygiene-Verordnung EU 853/2004 darf die Abgabe von Eiern an Verbraucher längstens 21 Tage nach dem Legen erfolgen. Als Begründung für die Änderung in der EU-Verordnung wird angeführt, dass nach den EU-Vermarktungsnormen für Eier das Mindesthaltbarkeitsdatum bei 28 Tagen nach dem Legedatum liegt (EU-VO 589/2008, Artikel 13).
Jetzt wurde das Mindesthaltbarkeitsdatum in die EU-Verordnung 853/2004 aufgenommen, um das Vorgehen in allen Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen. Dort nun: „Für Eier von Hennen der Art Gallus gallus wird das Mindesthaltbarkeitsdatum … auf höchstens 28 Tage nach dem Legen festgesetzt. Ist ein Legezeitraum angegeben, so wird das Mindesthaltbarkeitsdatum ab dem ersten Tag dieses Zeitraums gerechnet.“ Das bedeutet, dass Eier jetzt bis zu 28 Tage nach dem Legen an den Endverbraucher abgegeben werden dürfen.
Lebensmittelverschwendung reduzieren
In den Erwägungsgründen zur Änderung dieser Vorgaben führt die EU-Kommission an, dass der Abgabestopp ab dem 21. Tag nach dem Legedatum „… zur Lebensmittelverschwendung im Einzelhandel beitragen würde, da diese Eier zum gleichen Zeitpunkt aus dem Verkauf genommen würden, an dem ihr Mindesthaltbarkeitsdatum abläuft. Eine Verlängerung dieses Zeitraums von 21 auf 28 Tage würde die Lebensmittelverschwendung erheblich reduzieren.“
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