45 Millionen Euro für die Landwirtschaft im Kleinbeihilfeprogramm

14 September 2022
Politik
Geld aus dem Kleinbeihilfeprogramm für die Landwirtschaft

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat den Weg für das zweite Hilfspaket geebnet, mit dem es energieintensive landwirtschaftliche Betriebe - auch Geflügelbetriebe - unterstützen will, die unter den Kostensteigerungen durch den Ukrainekrieg besonders leiden. Anträge für die so genannte Kleinbeihilfe können vom 1. Oktober bis 31. Oktober 2022 gestellt werden. Insgesamt stehen 45 Millionen Euro zur Verfügung. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft kontaktiert berechtigte Betriebe.

Nach dem Anlaufen der Auszahlung der Anpassungsbeihilfe für energieintensive landwirtschaftliche Betriebe ist nun auch der Weg für den zweiten Baustein des insgesamt 180 Millionen Euro umfassenden Hilfspakets des Bundeslandwirtschaftsministeriums frei. 

Betriebe werden angeschrieben

„Mit der jetzt startenden Kleinbeihilfe erreichen wir nun auch die Betriebe, für die die bereits begonnene Anpassungsbeihilfe nicht greift.“, sagt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Für das Kleinbeihilfeprogramm stelle man rund 45 Millionen Euro bereit, um Kostensteigerungen in den landwirtschaftlichen Betrieben abzumildern. „Damit niemand durchs Netz fällt, schreiben wir alle berechtigten Betriebe an und informieren, wie und wo die Kleinbeihilfe beantragt werden kann. Wir wollen verhindern, dass jemand vor lauter Herausforderungen nichts von unserem Programm mitbekommt und eine Frist verpasst. “

Maximal 15.000 Euro pro Unternehmen

Im Kleinbeihilfeprogramm sind unter anderem auch Hühner-, Puten-, Enten- und Gänsemastbetriebe anspruchsberechtigt. Es profitieren nur diejenigen Betriebszweige, für welche die Anpassungsbeihilfe nicht in Betracht kommt. Dies betrifft insbesondere Tierhaltungsbetriebe, die keine Flächen haben, so genannte Kleinerzeuger und Betriebe bis ausschließlich zehn Hektar Ackerfläche. Die individuelle Beihilfe richtet sich nach den Flächen- bzw. Tierzahlen eines Betriebs. Damit möglichst viele Betriebe profitieren können, ist auch die Kleinbeihilfe auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt.

Ab 1. Oktober beantragen

Die Kleinbeihilfe wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ausgezahlt. Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben ist dafür im Gegensatz zur Anpassungsbeihilfe eine Antragstellung erforderlich. Damit auch alle berechtigten Landwirtinnen und Landwirte über die Kleinbeihilfe und das Antragsverfahren informiert sind, wird die BLE die infrage kommenden Betriebe schriftlich kontaktieren. Anträge können in der Zeit vom 1. bis zum 31. Oktober 2022 gestellt werden.

 

Geflügelnews, BMEL
Bild: Geflügelnews

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