280 GV für Geflügel – EU-Umweltrat einigt sich auf deutliche Anhebung der Schwellenwerte

17 März 2023
Politik
Hähnchen

Nach Auffassung der EU-Mitgliedstaaten müssen die Schwellenwerte für die Tierhaltung bei der Novellierung der EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) deutlich angehoben werden. Das sagte eine Sprecherin des Rates der Europäischen Union gestern Abend. Danach soll es laut großer Mehrheit der Umweltminister für Geflügel ab 280 Großvieheinheiten (GV) eine verpflichtende Anwendung der Regeln der Industrieemissionsrichtlinie geben.

Für Rinder und Schweine soll ein Grenzwert von jeweils 350 Großvieheinheiten (GV) gelten. Dagegen soll für Gemischtbetriebe mit den drei genannten Tierarten der Wert wie im Fall von Rindern und Schweinen 350 GV betragen. Diese Werte hatte die schwedische Ratspräsidentschaft als Kompromiss eingebracht.

Die Brüsseler Kommission hatte in ihrem Richtlinienentwurf eine deutlich niedrigere Anwendungsgrenze von jeweils nur 150 GV vorgeschlagen. Nach dem Umweltrat muss sich nun noch das Europaparlament auf ein Verhandlungsmandat zur Industrieemissionsrichtlinie verständigen.

Die im schwedischen Kompromiss herangezogenen GV-Berechnungsschlüssel des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) unterscheiden sich teilweise deutlich von den in der Bundesrepublik genutzten Werten des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL).

Finnland beklagte indes, dass die Bestandsobergrenzen deutlich zu hoch seien. Befürchtet werde, dass die Emissionen so nicht hinreichend sinken. Unterstützt wurde es in dieser Einschätzung von Irland, den Niederlanden, Dänemark und Luxemburg. Bulgarien und Polen stellten dagegen fest, dass die Schwellenwerte für sie noch zu niedrig seien. Frankreich monierte den gesonderten Schwellenwert für Gemischtbetriebe. Eine Anwendungsgrenze je Tierart wäre hinreichend, so die Delegation aus Paris.

AgE
Bild: Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V.

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