„In der kalten Jahreszeit erhöht sich jetzt das Geflügelpest-Risiko, prüfen Sie jetzt Ihren Versicherungsschutz!“

09 November 2023
Deutschland
Wissenspartner Zwei Frauen

Das Foto zeigt die Kundenberaterinnen Anja Drees und Julia Hilbermann.

Im Herbst 2023 kann der Ausbruch der Vogelgrippe (Aviäre Influenza -AI), im Volksmund Geflügelpest genannt, bei Zucht- und Mastbetrieben erneut zu einer ernsthaften Bedrohung werden. Die aktuell neueste Entdeckung der niedrigpathogenen aviären Influenza (NPAI) in einem Betrieb mit Mast-Großelterntieren im Landkreis Cuxhaven wurde durch Untersuchungen des nationalen Referenzlabors des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) festgestellt. In diesem Betrieb sind etwa 39.000 Tiere betroffen.

Daher kann in vielen Regionen wieder eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet werden, um somit die Verbreitung der Krankheit einzudämmen.

Die Aviäre Influenza kann zu schweren Erkrankungen bei Geflügel führen und hat somit negative Auswirkungen auf den Ertrag der Legehennen-, Zucht- und Mastbetriebe. Infizierte Tiere müssen isoliert und getötet werden, was zu einem Verlust des Tierbestands und somit zu einem hohen wirtschaftlichen Schaden für die Betriebe führt.

Darüber hinaus können betroffene Betriebe ihre Eier und Geflügelfleischprodukte nicht mehr verkaufen, da sie als potenziell infektiös gelten. Dies führt zu erheblichen Verlusten und Einbußen für die Betriebe, aber auch für die gesamte Geflügelindustrie.

Betroffene Betriebe müssen häufig lange Zeit leer stehen und können erst nach gründlicher, kostenintensiver Reinigung und Desinfektion wieder in Betrieb genommen werden.
Es ist wichtig, dass die Behörden und Landwirte bei einem Ausbruch der Vogelgrippe AI schnell und effektiv handeln, um die Ausbreitung der Krankheit zu stoppen und die wirtschaftlichen Folgen zu minimieren.

Die Vermarktung von Schlachtgeflügel aus Sperrgebieten erweist sich als problematisch, da frisches Fleisch mit einem speziellen Stempel (dem so genannten Kreuzinnenstempel) gekennzeichnet werden muss. Dies kann dazu führen, dass Kunden das entsprechend gekennzeichnete Fleisch meiden und es somit schwieriger wird, eine ausreichende Nachfrage zu generieren.

Darüber hinaus kann es zu Einfuhrverboten für Geflügelprodukte kommen, was sich negativ auf den Exportmarkt auswirkt. Wenn der Export von Schlachtgeflügel aus Sperrzonen nicht möglich ist, führt dies nicht selten zu einer Überproduktion und entsprechenden Preisabzügen, da die Geflügelhalter das Fleisch möglicherweise nicht anders vermarkten können.

Ertragsschadenversicherung sinnvoll

„Unsere Erfahrungen zeigen, dass nur ein Teil der Verluste durch die Geflügelpest über die Tierseuchenkasse entschädigt wird. Eine stabile finanzielle Absicherung im Ernstfall ist für einen Betrieb erst durch eine ergänzende Tier-Ertragsschadenversicherung gegeben.“ erläutert Anja Drees (Schadenbearbeiterin beim Versicherungsmakler Diepenbrock). „Wenn ein Freilandhalter nach einer bestimmten Zeit der Stallpflicht dazu gezwungen ist, die Eier auf Bodenhaltung umzuprinten, so übernimmt die Tierseuchenkasse (TSK) den dadurch entstehenden Ertragsschaden nicht. Darüber hinaus werden auch verlängerte Leerstandschäden, die durch Einstallungsverbote entstehen, nicht durch die TSK reguliert.“ fügt sie hinzu.

Die Biosicherheit auf Geflügelbetrieben wird in Zeiten eines Ausbruchs der Geflügelpest noch wichtiger, um die Verbreitung der Krankheit einzudämmen. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten für die Betriebe, da möglicherweise Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene, die Einschränkung des Zugangs zu den Betrieben oder die Umsetzung von Schutzmaßnahmen vorgenommen werden müssen.

Schlussendlich hängen die wirtschaftlichen Folgen eines Ausbruchs der Geflügelpest auch von der Dauer und dem Ausmaß des Ausbruchs ab. Je länger und größer der Ausbruch ist, desto schwerwiegender sind die Folgen für die Geflügelindustrie.

Deckungssummen beachten

Wir empfehlen den Abschluss einer ergänzenden Ertragsschadenversicherung, um sich gegen diese genannten Risiken abzusichern und haben dazu mit Julia Hilbermann (Kundenberaterin vom Versicherungsmakler Diepenbrock) gesprochen:

„Aktuell liegen uns noch keine neue Zeichnungsverbote der Versicherer vor. Doch wenn die Seuchensituation wieder ähnlich Fahrt aufnimmt wie in den vergangenen Jahren, wird dies nicht mehr lange auf sich warten lassen. Bei der Auswahl einer Versicherung ist es unter anderem wichtig, die Deckungssummen und -begrenzungen zu beachten. Wir helfen Ihnen gerne, verschiedene Deckungsoptionen zu verstehen und die richtige Versicherungspolice für Ihre Betriebsbedürfnisse auszuwählen. Außerdem unterstützen wir Sie dabei, den Antragsprozess transparent und verständlich zu halten. Bei Schäden greifen wir Ihnen in der Erstellung der Schadenberichte unter die Arme und fungieren stets als Vermittler zwischen Ihnen und der Versicherungsgesellschaft. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und für weitere Informationen zur Verfügung.“

Bei Interesse oder Rückfragen zu diesem wichtigen Thema erreichen Sie das Diepenbrock Agrar-Team telefonisch unter 0591/91244-700. Die E-Mail-Adresse lautet: service@d-vl.de.  Das gesamte Agrar-Team freut sich auf Ihren Anruf!

Diepenbrock Versicherungsmakler GmbH & Co.
Bild: Diepenbrock Versicherungsmakler GmbH & Co.

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